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Donnerstag, März 31, 2011

Sachstand "Volkstheater Rostock GmbH"

Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister. Vorlage-Nr: 2011/IV/2074, Status: öffentlich

Informationsvorlage, Federführendes Amt: Org.- u. Beteiligungsmanagement, 31.03.2011, OB, Roland Methling
Sachstand "Volkstheater Rostock GmbH"

Mit Festlegung der Verwaltungsleitung der Hansestadt Rostock vom 21.02.2011 wurde am 22.02.2011 das Große Haus des Volkstheaters Rostock geschlossen. Damit hat die Volkstheater Rostock GmbH (VTR GmbH) ihre größte Spielstätte verloren. Grund für die unabdingbare Schließung sind umfängliche Mängel beim Brandschutz des Großen Hauses, dargelegt im Abhilfeersuchen der Bauordnungsbehörde vom 05.11.2009 und im nachfolgenden Brandschutzgutachten vom 21.09.2010.

...

Die Planung und die daraus resultierenden baulichen Maßnahmen sollen als Ergebnis die Abstellung sämtlicher im Brandschutzgutachten aufgeführter Mängel darstellen, um einen Positivbescheid über die Wiederholungsprüfung der Versammlungsstätte gem. Versammlungsstättenverordnung (VstättVO M-V) zu erwirken und einen Spielbetrieb bis zum Jahr 2018 im Großen Haus sicherstellen. Diese Planung manifestiert sich als Variante I.

[Weiterhin ist beabsichtigt] ... die Schätzung der Kosten für eine Variante II, die die Aufrechterhaltung der Nutzung des Großen Hauses als reine Arbeitsstätte (Probebetrieb, Verwaltung, Lager etc.) bis zum Jahr 2015 darstellt.

Als Variante III wurde die Ermittlung der Kosten anhand von Kostenflächenkennwerten und Nutzungen für eine Grund- und Kernsanierung des Großen Hauses beauftragt...

Hervorhebung von mir, G.H.

Anmerkung: Bereits auf dem 1. OZ-Forum zum Großen Haus äußerte der OB, das Große Haus werde ohnehin 2015 abgerissen. Weiteres merkte er nicht an, es wurde auch weder auf dem Forum noch später öffentlich nachgefragt. Was macht den Standort des Großen Hauses immobilienmäßig ab 2016 so wertvoll?

Posted by Dr. Günter Hering at 12:50
Edited on: Mittwoch, Dezember 05, 2012 12:54
Categories: Großes Haus, Oberbürgermeister, Stadt Rostock, Verschwörungstheoretisches

Freitag, März 11, 2011

Theater um das Große Haus

Theater um das Große Haus

Ein anonymer Leserbriefschreiber beklagte unlängst „die einseitigen Diskussionen um die abrupte, aber richtigerweise konsequente Schließung des VTR ... Jeder einzelne Vorstellungstag hätte zu einer Katastrophe führen können, eine achtlos weggeworfene Kippe, ein technischer Defekt o.ä. Wenn Menschen verletzt würden oder gar um’s Leben gekommen wären, ja dann hieße es: »Warum haben die Verantwortlichen nicht gehandelt, um das zu verhindern, sie haben es doch lange genug gewusst! Jetzt hat der Staatsanwalt das Wort, jetzt müssen Köpfe rollen!«“

Ganz so einfach ist es aber nicht.

Als Begründung für die überraschende Schließung wurde in der Presse das aktuelle Brandschutzgutachten genannt. Wer aber auch nur kurz in das Brandschutzkonzept (Konzept, nicht nur Gutachten!) vom 21.9.10 (!) hineinschaut, wird eines Besseren belehrt. Der Verfasser des Konzeptes stellt zunächst fest, dass die bisherigen Umbauten (1975) „unter Berücksichtigung der damals rechtskräftigen baulichen Regelwerke“ erfolgten. „In den Jahren 1996 bis 2009 fanden wiederkehrende Prüfungen statt, in deren Verlauf Abweichungen von heute gültigen Regelwerken … festgestellt wurden. In Verbindung mit der letzten wiederkehrenden Prüfung (September 2009) wurden die Betreiber des Volkstheaters Rostock von der Abteilung Bauordnung des Bauamtes der Hansestadt Rostock darauf hingewiesen, dass aufgrund der festgestellten Mängel gegen die weitere Nutzung des Gebäudekomplexes im jetzigen baulichen Zustand erheblich brandschutztechnische Bedenken bestehen und dass ein weiterer sicherer Betrieb als Versammlungsstätte gegenwärtig als nicht gewährleistet angesehen wird“ (ebenda. Anmerkenswert auch: Erst nach der Theater-GmbH-Gründung wurde „der Betreiber“, also die GmbH, von der Stadtverwaltung auf Brandschutzmängel hingewiesen. Die bestanden zwar auch schon vorher, aber dann hätte ja die Stadtverwaltung sich selbst darauf hinweisen müssen).

Das Brandschutzkonzept geht in 18 Punkten detailliert auf alle notwendigen Maßnahmen ein, die teilweise bauliche Veränderungen notwendig machen, teils aber auch durch rein organisatorische Maßnahmen (wie z.B. Rauchverbot) realisiert werden können.

Den Ausführungen des Brandschutzsachverständigen ist nicht zu entnehmen, warum das Große Haus per Dekret über Nacht geschlossen werden musste. Das Brandschutzkonzept datiert vom 21. September 2010. Zwischen Schließung und Konzeptvorlage liegen also vier Monate, in denen angeblich oder wirklich Menschenleben gefährdet wurden. Mehr noch: Bereits im September 2009, also vor 16 Monaten, wurde „ein weiterer sicherer Betrieb als nicht gewährleistet angesehen“. Warum erst jetzt die abrupte Schließung? Um uns Bürgern das leicht irreal anmutende Stadthafenkonzept (Tunnel und Fußgängerbrücke mit potentiellem Theaterneubau) verkaufen zu können? Oder warum sonst?

Ich glaube, die eingangs zitierte Leserzuschrift muss im entscheidenden Punkt leicht umformuliert werden: „Warum haben die Verantwortlichen nicht rechtzeitig gehandelt, sie haben es doch lange genug gewusst! JETZT hat der Staatsanwalt das Wort, JETZT müssen Köpfe rollen!“ Haben Sie schon Anzeige erstattet, Herr Anonymus?

Und natürlich muss JETZT die zügige „Ertüchtigung“ des großen Hauses erfolgen. Geld ist schließlich genug da. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.

G.H.P. / Stadtgespräche Rostock

Dienstag, März 08, 2011

Ein Gedicht

Ingolf Becker: Nach Rinder- auch Theaterwahn

veröffentlicht im Rostocker Blitz, 08.03.2011

Solang uns Rostock existiert,

hätt’ ein Theater gäben.
Wer denkt as »Dööskopp« hüt verkiehrt
un tappt so dull dornäben?
Mi köm dat vör, as schlecht’ Roman,
bit’ Läsen ein Gefeuhl,
na Rinder- noch Theaterwahn,
as utgehäktes Greuel.
Uns Läben hier, up »grote Bühn«,
in helles Rampenlicht,
nimmt sicher »einer« an dei Lien
un wohrt’ Rostocks Gesicht.

Mittwoch, März 02, 2011

Erpresst der OB Bürger und Bürgerschaft?

Als Leserbrief am 2.März in der OZ veröffentlicht:

Erpresst der OB Bürger und Bürgerschaft?

Seit Jahren will der Rostocker OB kommunales Eigentum verkaufen. Ein Bürgerbegehren verhinderte das - für zwei Jahre. Diese Frist ist jetzt abgelaufen. Und ganz "zufällig" kann die Stadt jetzt die Kinderspielplätze nicht mehr unterhalten. Und ebenso "zufällig" wird handstreichartig das Theater geschlossen. Das Brandschutzgutachten lag zwar schon vier Monate vorher auf dem Tisch, aber da waren ja die zwei Jahre Verkaufsverbot noch nicht um! Erst jetzt kann man die Karte mit dem Theaterneubau mitsamt den daran verbandelten Bau- und Immobiliengeschäften im Gesamtwert von mindestens 150 Mio. EURO ausspielen: Einfach WIRO-Anteile verkaufen!

Für wie blöd hält der OB die Bürger?

Wenn die Brandgefahr im Theater wirklich so hoch war wie behauptet, warum wurden dann die Besucher vier Monate lang diesen Gefahren ausgesetzt (ist das nicht ein Fall für den Staatsanwalt?).

Und warum wurden die im Haushalt 2011 eingestellten Mittel zur Gefahrenbeseitigung nicht eingesetzt und statt dessen die sofortige Schließung angeordnet?

Einen Theaterneubau, der ohnehin frühestens 2018 benutzbar wäre, könnte man parallel zur Nutzung des Großen Hauses vorantreiben - aber dann würde ja die Erpressung nicht greifen.

Die Empfehlung von Frau Bürgerschaftspräsidentin auf Klageverzicht passt ins Bild. Jetzt liegt es bei den Rostocker Bürgern, ob sie sich über den Tisch ziehen lassen mit dem Motto "Rostock braucht ein neues Theater".