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Montag, Januar 07, 2013

Theaterstrukturdebatte - Rostocker Modell

Frau Dr. Bachmann schreibt zur Theaterstrukturdebatte folgendes (übernommen aus MVPO vom 25.12.2012):

Die Modelle der METRUM GmbH zur Struktur der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern sind vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Kern der Landesmodelle ist die Finanzsicht anstelle eines Landeskulturkonzepts. Zudem basieren die Modelle auf einer nicht korrekten Datenbasis und enthalten unrealistische Annahmen, so z. B. ist ein einheitlicher Haustarif bei gleichzeitig sehr hohem Stellenabbau vorgesehen. Beschäftigte und Gewerkschaften können dem nicht zustimmen. Die erwarteten Einsparungen sind nicht nur in diesem Punkt in keiner Weise überprüfbar. Künftige Mehrkosten sind ebenfalls nicht vorgesehen, bis auf die Kosten der Kündigung von fast 200 Theaterschaffenden, die selbstverständlich zum größten Teil durch die Kommunen übernommen werden sollen.

Ein Blick auf die Ausgangsbasis der Modelle, das vermutete Defizit von 12 Mio. Euro aller Theater in Mecklenburg-Vorpommern bis 2020, macht deutlich, dass bis auf die Theater in Schwerin und Vorpommern die Fehlbedarfe aller Theater außer denen von Schwerin und Vorpommern durch andere Maßnahmen als Fusionen gedeckt werden können:

  • 5,2 Mio. Euro beim Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin
  • 3,4 Mio. Euro beim Theater Vorpommern
  • 1,0 Mio. Euro beim Volkstheater Rostock
  • 900 TEUR bei der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz
  • 400 TEUR bei der Vorpommerschen Landesbühne Anklam
  • 400 TEUR beim Mecklenburgischen Landestheater Parchim
  • 100 TEUR beim Theater Wismar
  • 100 TEUR beim Ernst-Barlach-Theater Güstrow.

Das kann nur zu einer Schlussfolgerung führen: Schwerin und Vorpommern müssen ihre Theater zunächst intern sanieren, damit sie andere Theater nicht gefährden.

Auch das Neubaukonzept des Volkstheaters Rostock mit seinen wirtschaftlichen Effekten blieb durch die METRUM GmbH gänzlich unberücksichtigt.

Letztlich laufen alle Modelle auf eines hinaus: Die Rettung des Schweriner Theaters auf Kosten der Rostocker Bühne. Rostock soll weiterhin seinen hohen kommunalen Anteil von ca. 8 Mio. Euro jährlich einbringen, aber nur noch die Hälfte des bisherigen Angebotes erhalten. Und an möglichen Defiziten der neuen Gesellschaft wäre Rostock weiterhin beteiligt. Das ist kein Zukunftsmodell, weder für das Volkstheater Rostock noch die Finanzen der Hansestadt Rostock.

Daher bedarf es eines neuen Modells, das hiermit zur Diskussion gestellt wird:

1. Rostocker Modell - Landesdebatte

  1. Der strategische Ausgangspunkt ist zu ändern: Strukturen folgen Aufgaben, Inhalten und Geschäftsfeldern.
  2. Die Datenbasis der METRUM GmbH ist zu korrigieren.
  3. Der Grundsatz „Konsolidierung eines Theaters nicht auf Kosten anderer Theater“ ist einzuführen und umzusetzen.
  4. Die Theater sind in eine strategische Landesentwicklung von M-V als Tourismus-, Gesundheits- und Kulturland einzubetten.
  5. Eine Kulturentwicklungsplanung des Landes ist einzufordern und zu erarbeiten.
  6. Die Kulturwirtschaft ist, unter Einbeziehung der Theater auszubauen.
  7. Alle Theater in M-V erarbeiten Alleinstellungsmerkmale.
  8. Mehrspartentheater sind in mindestens drei Regionen von M-V bereit zustellen, unter Berücksichtigung beider Landesteile.
  9. Die Kooperationen aller Theater in M-V sind zu erweitern, untereinander und mit Dritten.
  10. Die Angebote der Theater in M-V sind untereinander abzustimmen (Spielplanabstimmung) sowie mit der Tourismuswirtschaft zu verbinden.
  11. Das Finanzierungsmodell der Theater M-V ist neu zu gestalten.

2. Rostocker Modell – Volkstheater Rostock

  • Für Rostock ist ein finanzierbares zeitgemäßes Theater zu entwickeln, das in der Bevölkerung akzeptiert wird und in die Stadtgesellschaft hinein wirkt.
  • Beim VTR soll es sich um ein vor Ort produzierendes Theater mit eigenem Ensemble und Sparten übergreifendem Angebot handeln (autonomes Stadttheater).
  • Es sind Kooperationen inner- und außerhalb von M-V sowie mit lokalen Akteuren einzugehen.
  • Der Theaterneubau ist zügig umzusetzen, bei Mitfinanzierung des Landes
  • Die Kommune Hansestadt Rostock ist mehrheitliche Rechtsträgerin der VTR GmbH. Minderheitsbeteiligungen durch das Land, andere Kommunen, Theater oder Private sind möglich.
  • Das VTR entwickelt ein ambitioniertes künstlerisches Programm.
  • Einnahmen sind zu steigern und Ausgaben zu optimieren.
  • Umgehend ist ein Haustarif bis zum Jahr 2020 abzuschließen.

3. Finanzierungssäulen der Theater in M-V

  1. Zuschuss der Theaterträger (Kommunen, evtl. Dritte)
  2. Zuweisung von FAG-Mitteln unter Berücksichtigung des Einwohnereinzugsbereichs,der finanziellen Beteiligung der Theaterträger und der zahlungswirksamen Aufwendungen laut Wirtschaftsplan
  3. finanzieller Beitrag des Landes, der nicht aus dem Vorwegabzug kommunaler Mittel (FAG) resultiert, zu vergeben auf Basis von Zielvereinbarungen zwischen Theaterträgern und Land, zu finanzieren über Steuermehreinnahmen (z.B. 10 % der Mehreinnahmen aufgrund der Erhöhung der Grunderwerbssteuer)
  4. Verbreiterung der kommunalen Finanzierungsbasis durch Einbeziehung der Landkreise
  5. Einnahmeerhöhung / Kostenoptimierung in den Theatern

4. Rostocker Handlungsbedarf - Nächste Schritte

  • Die Verhandlungen mit dem Land sind umfassend vorzubereiten, unter Aufstellung einer fachlich starken Verhandlungsgruppe.
  • Die unter „Rostocker Modell“ genannte Herangehensweise ist durch eine selbstbewusste Rostocker Verhandlungsführung einzufordern.
  • Das VTR entwickelt bis Ende Januar Grundzüge der inhaltlichen Erneuerung des VTR.
  • Bei der derzeit laufenden Ausschreibung eines Intendanten (Bewerbungsschluss 21.12.12) ist eine Person mit innovativem Konzept auszuwählen. Bewerbern mit konzeptionellen Ansätzen ist ggf. eine Fristverlängerung für eine Vertiefung ihres Konzeptes zu gewähren.
  • Die AG Theaterneubau ist umgehend einzuberufen.
  • Das VTR hat bis zum Sommer 2013 ein inhaltliches Theaterkonzeptes unter Entwicklung eines Alleinstellungsmerkmals vorzulegen.
  • Aus dem Konzept sind, in Verbindung mit den bereits beschlossenen Konzepten, die erforderlichen Strukturen abzuleiten.
  • Die Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zur Debatte vorzulegen, bevor sie durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

Dr. Sybille Bachmann, Vorsitzende der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09