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Donnerstag, Februar 21, 2013
Wegzensiert - wenn ein Leser auch nur einen Druckfehlerhinweis gibt
Heute, am 21.2.2013 berichten die "Norddeutschen Neuesten Nachrichten" (NNN) über ihre Geburtstagsfeier - immerhin wurde die Zeitung 60 Jahre alt. In dem kurzen Artikel findet sich auch der Satz " Schon am Eingang wurden die Gäste mit seichten Saxophon-Klängen begrüßt." Ich schrieb einen kurzen Kommentar mit der Überschrift "Tippfehler oder Selbstkritik?" und merkte im kurzen Text an, dass die NNN leider wenig bis gar nichts zum Rostocker Theater berichtet.
War es die Überschrift oder der nachfolgende Text - der Kommentar wurde nicht veröffentlicht. "Eine Zensur findet nicht statt", heißt es im Grundgesetz. Und dem Vernehmen nach gilt das GG für jedermann in diesem Staat, Zeitungen einbegriffen... Sie sollten sogar mit gutem Beispiel vorangehen!